Können andere auf WhatsApp-Inhalte zugreifen?

Da die Korrespondenz auf WhatsApp Ende-zu-Ende-verschlüsselt ist, ist sie für Dritte von außen nicht einsehbar. Wenn wir den verschlüsselten Schutz anhand eines Beispiels erläutern: Wenn Sie „Hallo“ schreiben, wird diese Nachricht auf dem Telefon verschlüsselt und dann an WhatsApp-Server gesendet.
Der Server verschlüsselt dann die Antworten auf Ihre Nachricht und sendet sie an Ihr Telefon zurück. Ihr Telefon entschlüsselt die Nachricht und zeigt sie auf dem Bildschirm an. Hier werden die Verschlüsselungs- und Entschlüsselungsprozesse, die während des Versendens stattfinden, mit dem Token durchgeführt, der speziell für Ihre Telefonnummer erstellt wird, wenn Ihr Telefon zum ersten Mal eine Verbindung zu WhatsApp-Servern herstellt.
Tatsächlich garantiert es bei Verwendung von Versionen nach dem 5. April 2016, dass die Kommunikation nicht nur an die eigenen Server, sondern auch an die Person, an die die Nachricht gesendet wird, verschlüsselt gesendet wird, d. h. durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. sodass die Nachricht nur vom Absender und vom Empfänger gelesen werden kann. Es erklärt, dass niemand dazwischen, nicht einmal WhatsApp selbst, diese Nachrichten lesen kann. Denn selbst wenn auf WhatsApp-Server zugegriffen wird, sind die Inhaltsdetails nicht zugänglich, da der Inhalt verschlüsselt ist.
In der Arbeitslogik von WhatsApp scheint ein Zugriff Dritter auf die Inhalte nicht möglich zu sein. Als jemand, der nicht glaubt, dass es technisch unmöglich ist, denke ich, dass diese Situation nur durch eine Sicherheitslücke im Telefon einer der Parteien behoben werden kann. Beispielsweise wurden über WhatsApp verschiedene Spionageangriffe mit einer Schadsoftware der in Israel ansässigen NSO Group durchgeführt.
Allerdings wurde von WhatsApp bekannt gegeben, dass diese Schwachstellen mit Sicherheitsupdates behoben wurden. Da es, wie erläutert, für Dritte nicht möglich ist, von außen auf WhatsApp-Inhalte zuzugreifen, wird der Staat nicht auf WhatsApp-Inhalte zugreifen können. Tatsächlich gibt es in der geltenden Gesetzgebung keine Rechtsgrundlage für diese Situation. Auch Entscheidungen zur Überwachung der Kommunikation werden weder in der Theorie noch in der Praxis auf WhatsApp-Software übertragen. In der aktuellen Situation kommt es leider aufgrund der Informationsverschmutzung zu Weitergaben, ohne dass diese untersucht werden.
In WhatsApp kursierende Sprachaufzeichnungen können nur von der Person übertragen werden, die die Aufzeichnung erhalten hat. Obwohl die entsprechende Sprachaufzeichnung nach der Übertragung untersucht werden kann, ist es zur Ermittlung der Quelle der Sprachaufzeichnung erforderlich, die Stimme anhand einer Datenbank zu analysieren, die die Sprachaufzeichnungen aller Bürger der Welt enthält. Dies ist jedoch nicht der Fall scheinen in der Praxis möglich zu sein.
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